Samstag, 6. November 2010

Der Mauerfall im Sozialen

Zur Grundeinkommensdebatte

Der „Mauerfall“ in der Sozialen Frage.
Grundeinkommen UND Dreigliederung.

Der Erfolg von politischen Ideen misst sich in der Regel daran, ob sie Antworten und Lösungen für bestehende Probleme liefern.
So gesehen ist das bedingungslose Grundeinkommen (bGE) erfolgversprechend, denn es bringt uns bei folgenden Problembereichen weiter :
I.Umgang mit den Arbeitslosen
- Das Drangsalieren durch Hartz IV wird abgeschafft.
- Die Vollbeschäftigungslüge wird aufgegeben

II. Bürokratieabbau
- es gibt nur noch eine Sozialleistung (ALG II, Sozhilfe, Grundsicherung, Kinder- u.Wohngeldgeld, Mini-Renten … werden ersetzt); Bescheide kommen wieder zeitnah.

III. Vorfahrt für Leben mit Kindern
- Kinder erhalten 50 % des bGE, was Kinderarmut entgegenwirkt

IV. Faktor Arbeit verbilligen
- belastende Einkommensteuer wird durch entlastende Verbrauchssteuer (Mehrwertsteuer)
ersetzt, die nicht mit Exportwaren mitgeht.

V. Befreiung der Arbeit von ihrem Warencharakter

Die eher realpolitischen Punkte I bis IV dürften unstrittig und durch Götz Werner, Daniel Hänni, Enno Schmidt u.a. ausreichend dargestellt sein.
Die Verbindung zur Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus, wie sie durch R. Steiner 1919 vertreten wurde, ergibt sich aus Punkt V . Hier beginnt auch die Auseinandersetzung mit den Vertretern der vermeintlich „reinen Dreigliederungslehre“, z. B. Stefan Eisenhut, Johannes Moosmann, Sylvain Coiplet u.a.
In diesem Artikel möchte ich einen Brückenschlag zwischen den Lagern versuchen und dazu Ausführungen R. Steiners vorausschicken : „Man denkt so stark im Sinne der heutigen Gesellschaftsordnung, (…) daß man in weitesten Kreisen überhaupt nicht gewahr wird, wie der Lohn als solcher ja in Wirklichkeit eine soziale Unwahrheit ist. (…) was stattfindet, ist in Wirklichkeit eine Auseinandersetzung – die nur kaschiert wird (…) durch Machtverhältnisse meistens und so weiter – über die Verteilung des Erlöses. Wenn man paradox sprechen wollte, so könnte man sagen : Lohn gibt es ja gar nicht, sondern Verteilung des Erlöses gibt es – heute schon, nur daß in der Regel derjenige heute, der der wirtschaftlich Schwache ist, sich bei der Teilung übers Ohr gehauen findet. Das ist das ganze. (…)
In dem Augenblicke, wo die soziale Struktur so ist, wie ich sie dargestellt habe in meinem Buch „Die Kernpunkte der sozialen Frage“ (KP), wird es durchsichtig sein, wie diese Begriffe Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufhören (…). Dann hat das Lohnverhältnis überhaupt vollständig seine Bedeutung verloren. Dann aber darf nicht mehr daran gedacht werden, die Arbeit als solche zu bezahlen. (…)
Die Arbeit wird einem Rechtsverhältnis unterstellt; die Arbeit wird nach Maß und Art bestimmt im demokratischen Zusammenleben, im Rechtsstaat. Die Arbeit wird so, wie die Naturgrundlage, zur Grundlage der wirtschaftlichen Ordnung, und das, was produziert wird, wird nicht als Maßstab für irgendeine Entlöhnung da sein. Was da sein wird auf dem Wirtschaftsboden, wird lediglich die Bewertung der Leistung sein.“
Die nachfolgende „Urzelle des Wirtschaftslebens“ wird von den Kritikern dafür verwendet, dass Steiner sich die Sicherung des Existenz-Minimums ganz anders als durch das bGE vorgestellt habe. Dabei lassen die vorausgehenden Worte an Klarheit nichts zu wünschen übrig.
Für die Beurteilung dieser Urzelle ist es wesentlich zu berücksichtigen, dass erst nach Steiners Tod, Errungenschaften wie die Arbeitslosenversicherung (1927) und die Sozialhilfe (BSHG 1962) eingeführt wurden. Durch beides ist das Existenz-Minimum auch ohne Betätigung gesichert worden. Steiner musste seine Gedanken dazu natürlich unter dem damals regierenden Motto formulieren - wer nicht arbeitet soll auch nicht essen : „(...) ein jeder Mensch (sollte) als Gleichwertiges für das, was er erzeugt, das bekomm(en), was ihn in den Stand versetzt, seine Bedürfnisse so lange zu befriedigen, bis er ein gleiches Produkt wieder erzeugt haben wird. (…) Also kann es sich gar nicht handeln um irgendwelche Bestimmung des Lohnes für Arbeit, sondern um die Bestimmung der gegenseitigen Preise.“ Steiner rechnet genauso wie wir heute in diesen sozialen Gesamtposten ein, was an Invaliden- Krankenunterstützung-, Kindererziehungskosten etc. zu tragen ist. („Soziale Zukunft“, 25.10.1919, TB 631,S 73 / 74)

Der Bogen schließt sich, wenn er an anderer Stelle (Nationalökonomischer Kurs TB 731, S. 48) die Frage aufwirft : „Wie bringen wir aus dem volkswirtschaftlichen Prozeß heraus die Arbeit auf Erwerb ? Wie stellen wir diejenigen, die heute noch bloß Erwerbende sind, so in den volkswirtschaftlichen Prozeß hinein, daß sie nicht Erwerbende, sondern aus der sozialen Notwendigkeit heraus Arbeitende sind ? Müssen wir das ? Sicherlich ! ((eig.Hervorhebung)) Denn wenn wir das nicht tun, bekommen wir niemals wahre Preise heraus, sondern falsche Preise.“
(Vgl. auch : "Darauf habe ich aufmerksam gemacht, daß schon einmal in jeglicher sozialer Struktur nichts Gedeihliches
herauskommen kann, wenn das Verhältnis eintritt, daß der Mensch für seine unmittelbare Arbeit entlohnt wird.“ ; GA. 185a, S. 213 f)

In den „Kernpunkten...“( Dornach 1961) findet sich Seite 78 die klare Aussage : „Im gesunden sozialen Organismus muß zutage treten, daß die Arbeit nicht bezahlt werden kann“.
Mit diesen Zitaten lässt sich die Brücke bauen, die die Richtigkeit, der mit dem bGE eingeschlagenen Richtung, deutlich werden lässt.

Was ist den die Crux an unserer heutigen Entlohnungspraxis ?
Kann es sein, darf es sein, dass ich Menschen immer noch „kaufen“ darf und sei es eben „nur“ zum Teil – als Arbeitskraft ?
Sehen wir mal näher hin :
Bei mancher Dienstleistung ist es doch üblich, wenn sie gut erbracht wurde, über die bereits geregelte „Bezahlung“ hinaus, sich erkenntlich zu zeigen, eine Anerkennung auszusprechen : im Krankenhaus, wenn man mit der Behandlung und Pflege zufrieden war, im Hotel, im Restaurant, beim Arzt, beim Handwerker etc. Meiner Meinung nach, wird hier bereits sehr fein empfunden, das die Mühe, das Engagement, das mir ein Dienstleister entgegenbringt, etwas damit zu tun hat, wie er mir als Mensch, als Mitmensch begegnet und die Bezahlung demgegenüber wie auf einem anderen Blatt steht.
So ist es im Grunde ja auch – so sollte es vielmehr sein !
Das Einkommen, dass jemand braucht um leben zu können, ist das Eine; ob er seine Sache gut, mittelmäßig oder schlampig, desinteressiert macht, ist das Andere.
Wir empfinden dies schon ganz gut. Wir wissen es meist nur nicht bewusst – und wir richten unsere Ver-hältnisse überhaupt nicht danach ein - sondern tun so, als ob es nur um „Bezahlung“ geht, um den Preis der „Ware“ Dienstleistung.
Was ist denn das besondere an der Krankenschwester, die meine Mutter so nett behandelt und versorgt, aufgemuntert hat ? - dass ich sie nicht selbst bezahle dafür !
Ihre Bezahlung, ihr Einkommen bekommt sie von der Krankenkasse. Deshalb bewerte ICH als Gepflegter, von ihr versorgter Patient oder Angehöriger noch einmal extra wie gut, wie schön sie es gemacht hat. Ich bewerte und anerkenne ihre Mitmenschlichkeit.
Mein Verhältnis als Patient zu ihr, ist das eines Menschen zu einem anderen Menschen, der mir mehr oder weniger Gutes tut. Das ist der eigentliche Tatbestand.
Kann man dieses Verhältnis von Mensch zu Mensch „BEZAHLEN“ ?
Ich kann es anerkennen – aber ist der Blumenstrauß, die Flasche Wein, das Päckchen Kaffee, selbst der zugesteckte Geldschein Bezahlung ?
Dieses einzig wirkliche Verhältnis, der für einander arbeitenden Menschen, ist gewöhnlich verschleiert, zu-gedeckt, verkleistert durch die Tatsache, dass ich „meine Rechnung bezahle“.
Dies führt zur Illusion, dass ich Den bezahlt habe, der mir mein Auto repariert hat, mein Brot gebacken, meine Heizung gewartet hat ... . Bei der Krankenschwester, dem Arzt, dem Lehrer, dem Sozialarbeiter ... ist das wahre Verhältnis von Mensch zu Mensch sichtbarer, weniger verbrämt und unkenntlich gemacht. Ihre „Bezahlung“ steht tatsächlich auf einem anderen Blatt. Denn genau genommen kann ich das, was Menschen mir tun, nicht bezahlen ! Ich müsste Gott sein, um es voll gültig zu können.
Was ich gebe ist GELD – also weiter gereichtes Recht auf Waren und Dienstleistungen durch wieder Andere.
Das Geld habe ich erhalten, weil auch ich Waren und Dienstleistungen in das Gemein-Wesen eingebracht habe : als Bäcker, als Bauarbeiter, Sekretärin oder als Chef einer Fabrik ... . Also NUR durch mein ebenfalls HINEINGEBEN erlange ich Rechte auf ein HERAUSNEHMEN dürfen – bin ich TEIL-NEHMER !
Alles was mit meinem Teil-Nehmer-Sein zu tun hat, ist auch der Grund, warum ich die anderen brauche. Während ich Arzt, Bäcker oder Bauarbeiter bin, kann ich weder Kartoffel für mich anbauen, Kleider für mich nähen, noch das Trinkwasser für mich in die Leitung bringen. Ich bin ganz für Andere da – kann während meiner Berufstätigkeit nicht für mich, meine Bedürfnisse sorgen, sondern nur für die der Anderen. Deshalb müssen die Anderen für alle meine Bedürfnisse mitsorgen. Dies ist die Grundlage für die arbeitsteilige, monetäre, „Geld-Gesellschaft.“
An dieser Stelle hackt nun R. Steiner ein und stellt fest : „Geld und Arbeit sind keine austauschbaren Werte, sondern nur Geld und Arbeitserzeugnis. Gebe ich daher Geld für Arbeit, so tue ich etwas Falsches. Ich schaffe einen Scheinvorgang.“ (eig. Hervorhebung;KP, S. 77)
Ich habe genau genommen als Teil-Nehmer nur den Ausgleich, dass Andere meine Lebensnotwendigkeiten besorgen, während Ich Teile der ihrigen übernehme.
Im Grunde bin ich nur quitt.

Was folgt aus diesem erkannten Sachverhalt ?
Wollen wir stimmige, gesunde Verhältnisse im sozialen Organismus, müssen wir in der Tat wie Steiner sagte, die bisherige Bezahlung aufgeben. An ihre Stelle tritt das Recht, das Recht auf Einkommen.
Was ist nun das bGE anderes als genau dieses : demokratisch verfasstes Recht auf Einkommen – in Zeiten beängstigender, umweltschädigender Überproduktion mit Fug und Recht - bedingungslos. Oder sollen wir noch mehr Wegwerf-Produkte herstellen ?
Ein Blick in die Kaufhausregale beweist doch, das wir kein Problem bei der Hervorbringung des Lebensnotwendigen haben, wohl aber bei der Verteilung von Einkommen.
Es muss doch jedem ehrlichen, normal verdienenden Menschen peinlich sein, seinen arbeitslosen Mit-menschen mit 359 € plus Billigmiete abgespeist zu wissen. Ist der Arbeitslose denn weniger Mensch ?
Wieso muss er darben ? Damit es den Arbeitsplatzbesitzern glänzend gehen kann ? Ist der Arbeitslose schuld daran, dass unsere Technik und Ingenieurskunst so unglaublich erfolgreich war ?
Warum trägt er allein die „Last“ unserer Erfolgsgeschichte ?

Wir schaffen es nicht, die Bezahlung DA aufzugeben, wo die Arbeit geleistet wird, mit dem Resultat, dass da wo sie dringend gebraucht würde, NICHT gearbeitet werden kann.

Wir brauchen kein Arbeitsamt für nicht vorhandene Arbeit, sondern eine neue Struktur, die es ermöglicht bislang nicht finanzierbare Arbeit endlich leistbar zu machen. Die Einführung des bGE ist der machbare, erste Schritt in genau dieser Richtung.
Gehen wir diesen Schritt, wird in Anfängen erfüllt, was R. Steiner in „Geisteswissenschaft und Soziale Frage“ fordert : „Worauf es ankommt, das ist, daß für die Mitmenschen arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen zwei voneinander ganz getrennte Dinge seien." (GA 34/1960/213).

In dem Moment, indem wir das Irrige unseres bisherigen Bezahlungssystems eingestehen, wird sofort der Weg frei aus der Absurdität. Statt Arbeitslose zu Sündenböcken zu verdammen und ihr Nichts-Tun-Können zu bezahlen, könnte sich jeder, ungehindert durch Denk- und Organisationsblockaden, da einbringen wo er will und Notwendigkeit sieht. Aus der bisherigen Real-Satire Arbeitsamt ließe sich ein wirksames Ver-mittlungsinstitut kreieren, das Angebot an Initiative und Betätigungsfelder zusammenbringt – ohne über Bezahlung und Schwarzarbeit lamentieren zu müssen.
Erst einmal verstanden und erlebt, würde daraus DIE Flexibilität, die die Wirtschaft schon immer wollte, weil es völlig egal ist, ob die Belegschaft X in der Not des Betriebes Y, einfach dort aus hilft – Geld, Einkommen blieben davon unberührt. Nach meinem Dafürhalten, wäre das die Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben, die eines Christlichen Abendlandes würdig wäre – und erfolgreich wäre sie obendrein.

Aber - will überhaupt jeder ?
Bleiben wir doch auf dem Teppich !
Umherziehende Obdachlose und Totalverweigerer haben wir jetzt auch schon.
Es gibt aber auch ihr Gegenstück : Aber-Tausende Ehrenamtliche vom Kinderschutzbund bis zur Hospiz-Betreung Aids-Kranker; Menschen, die in den verschiedensten Bürger-Bewegungen aktiv sind. Egal ob als Umwelt- und Tierschützer, Atom-Kraft- und Gen-Anbaugegner, bei Amnestie International, einer Regio-Geld-Initiative oder beim Aufstellen sog. Bürgerhaushalte (Bremen, Freiburg, ...) - der zur Mündigkeit erwachte Bürger zeigt doch über deutlich, dass er aus eigenem Antrieb sich einbringt, eine Unsumme Freizeit opfert, sogar um Widrigkeiten eines erstarrten Systems zu überwinden und damit oft genug fatale Fehlentwicklungen der hergebrachten Politik vermeiden hilft.
Das Menschenbild vom ICH, das zur Einsicht in das sozial Notwendige fähig und reif geworden ist, ist kein Luftschloss. Es liegt unausgesprochen sowohl der Dreigliederung als auch dem bGE zugrunde und ist ein weiterer Berührungspunkt zwischen beiden.

Ein zentraler Gesichtspunkt R. Steiners ist wie zitiert, dass gearbeitet wird aus dem was sozial notwendig ist und nicht aus Profitstreben heraus. Konkret bedeutet das : Damit statt Wegwerfen, sinnvolles und Ressourcen schonendes Reparieren, renovieren und Aufarbeiten von Autos, Elektrogeräten … oder Industriebrachen … möglich wird, muss tatsächlich solche Arbeit nicht aus dem Kapital finanziert werden, denn das verlangt nach Rendite. Das Gleiche gilt für die Pflege, das Gesundheitssystem, den Wohnungsbau … , die ebenso aus der Rendite-Zange erlöst werden müssen, in dem sie Steuer finanziert werden.

Steuern sind nichts Anderes, als politisch gewollte, rechtsstaatlich verordnete Schenkungen.
Mit dem Mehrwertsteuer finanzierten bGE nehmen wir einen merklichen Anteil der bisherigen, nicht durchschauten, irrigen Bezahlung heraus und ersetzen ihn durch eine gesetzliche Schenkung. Damit nehmen wir den erwürgenden Rendite-Druck des Kapitals vom Faktor Arbeit. Mit dem bGE beginnen wir uns von dem Arbeiten für Profit zu erlösen. Es eröffnet dem Einzelnen initiativ zu werden und aus Einsicht in die Notwendigkeit zu arbeiten und sich zu engagieren.
Ich frage als Anhänger der sozialen Ideen R. Steiners : Was wollen wir mehr ?
Die Antwort kann doch nur heißen, nach Einführung des bGE, den eingeschlagenen Weg fort setzen und sich dafür stark machen, die Bezahlung von Arbeit vollständig ab zu schaffen !
Dies wäre der Fall, wenn ein allgemeiner Tarif, quasi ein „BAT der Lebens-Bedarfe“ demokratisch beschlossen und eingeführt würde, der mit speziellen Zuschlägen den beherzten Einsatz, die erfolgreich getragene Verantwortung würdigt.
Die monatlichen Lebensbedarfe könnten (um orientierende Hausnummern zu geben ) so aussehen :


Grundbedarf = bGE 1200 €
bei angelernter Tätigkeit und Vollzeitstelle 1900 Netto
bei 2 jähriger Ausbildung und Vollzeitstelle 2300
bei 3 jähriger Ausbildung und Vollzeitstelle 2500
bei Studium 3000
Zuschläge bei leitender Tätigkeit (2-10 Mitarbeiter) 300
bei (10 – 50 Mitarbeiter 600
... ... ...

Zuschläge für Berufserfahrung > 3 Jahre 100
> 7 Jahre 200
... ... ...
Zuschläge für „Innovativ“, „besondere Verdienste“ ... ... ... 400
Der Unternehmer soll demgegenüber ruhig ein Vielfaches (meinetwegen das 20-Fache des bGE erhalten), den sein Einsatz fürs Ganze ist der Ehre Wert und unverzichtbar.
… … …
Mit Einführung dieses „BAT-der Lebens-Bedarfe“ wäre ein weiterer Fingerzeig R.Steiners verwirklicht :
„Denn gerade der Arbeitsertrag muß von der Beschaffung der Existenzmittel in einer gesunden sozialen Ordnung völlig getrennt sein. Der Beamte, wenn er nicht durch den Mangel an Ideen Bureaukrat würde, der Soldat, wenn er nicht durch den Mangel an Ideen Militarist würde, ist in gewisser Beziehung - in gewisser Beziehung, mißverstehen Sie mich nicht - das Ideal des sozialen Zusammenhangs." (eig. Hervorhebung) (Entwicklungsgeschichtliche Unterlagen zur Bildungs eines sozialen Urteils, Vortrag/GA 185a/1963/S. 213f.)
Ich gehe davon aus, R.Steiner mit meinen Ausführungen richtig verstanden zu haben.

Die vollständige Befreiung vom letzten Rest der Sklaverei und Leibeigenschaft, die Beendigung der Käuflichkeit von Arbeit, wäre damit vollbracht.
Niemand könnte künftig mehr gegen seine Überzeugung in eine schändliche Arbeit gezwungen werden.
Statt dem Predigen und Appellieren an Verbraucherbewusstsein etc. erfolgte die Abstimmung, die „Demokratie mit den Füßen“ ; Umweltschutz fände an der Wurzel des Übels, schon bei unverantwortlicher Produktion statt, in dem sie keine Mitarbeiter mehr fände. Das wäre weitaus effektiver, als hinterher die Schäden notdürftig und teuer von der Allgemeinheit reparieren und tragen zu lassen. Die Wirtschaftsführer und Konzerne hätten wieder mit dem befreiten Menschen zu rechnen.
R.Steiners Fußnote in seinen „Kernpunkten“ (S. 79) gibt das so wieder : „Ein solches Verhältnis der Arbeit zur Rechtsordnung ( Bsp. BAT der Lebensbedarfe) wird die im Wirtschaftsleben tätigen Assoziationen nötigen, mit dem was >rechtens ist< , als mit einer Vorraussetzung zu rechnen. Doch wird dadurch erreicht, daß die Wirtschaftsorganisation vom Menschen, nicht der Mensch von der Wirtschaftsordnung abhängig ist.“ (eig Hervorhebung)
Solchermaßen aktualisiert, müsste sich die Dreigliederung das Herz jedes politisch Engagierten erobern können.

Ich stehe fest in der Überzeugung, wenn das bGE ernsthaft eingeführt wird, ist das der „Mauerfall“ in der sozialen Frage. Das in seiner materiellen Existenz nicht länger erpressbare ICH wird Politik machen. Und diese „Politik des Ich“ wird zur Dreigliederung des sozialen Organismus führen.
Wer interessiert an meinem Entwurf dieser „Politik des Ich“ ist, kann ihn im Internet unter folgendem Link finden.
http://politikdesich.klack.org/

Karl-Heinz
Falkenburger , 6.12.09

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